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Psychiatrisches Leistungsangebot

Behandlung

Was wird behandelt?

Behandelt werden psychisch kranke Menschen im weitesten Sinne, d. h. Menschen, die bei der Lösung ihrer Lebensprobleme in eine Sackgasse geraten sind und im Zusammenhang damit unter Krankheitssymptomen leiden.

Am Beginn jeder Behandlung steht zunächst eine Diagnose. Diese orientiert sich an den Symptomen und deren Ursache, also etwa daran, ob diese auf somatische oder psychosoziale Bedingungen zurückgeführt werden können.

Diagnostische Zuordnungen sind die Grundlage für die therapeutischen Entscheidungen, die sich an modernen und wissenschaftlich gesicherten Behandlungsstandards orientieren.
Trotzdem sind Diagnosen theoretische Konstruktionen, oft gibt es fließende Übergänge zwischen verschiedenen Krankheitsbildern.
Das Aufdrücken von „Stempeln“ oder „Schubladendenken“ ist hier fehl am Platz.

 

Was wird behandelt?

In diesem Sinne werden in unserer Praxis alle akuten und chronischen psychiatrischen Erkrankungen behandelt, das sind unter anderem:

  • Depressionen und affektive (z.B. bipolare) Störungen
  • Angst- und Panikerkrankungen
  • Zwangserkrankungen
  • Psychosen (z.B. schizophrene und schizoaffektive Psychosen)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • akute Belastungsstörungen
  • psychosomatische Funktionsstörungen
  • Schlafstörungen
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Psychiatrische Alterskrankheiten

Wie wird behandelt?

Unser Verständnis von Psychiatrie bezieht sich nicht nur auf Krankheitssymptome, sondern berücksichtigt die Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten des Einzelnen und damit den Erkrankten / Hilfesuchenden in seiner Gesamtpersönlichkeit und in seinem Lebenszusammenhang.

Die Basis jeder Behandlung stellt die zwischenmenschliche Begegnung dar.
    Auf diesem Hintergrund beinhaltet die Behandlung folgende Angebote, wobei der Behandlungsplan immer individuell für den Einzelfall zusammengestellt wird:

 
  • Psychiatrische Untersuchung/Diagnostik Individuelle Beratung und Aufklärung über Diagnose, Prognose und Therapiemöglichkeiten

  • Psychiatrische Gespräche (keine Psychotherapie im engeren Sinne nach den Richtlinien der Krankenkassen; bei Bedarf Weitervermittlung zur tiefenpsychologischen oder verhaltenstherapeutischen Psychotherapie)

  • Medikamentöse Behandlung, Einsatz moderner und innovativer Psychopharmaka bei gegebener Indikation („so viel wie nötig – so wenig wie möglich“), mit eingehender Information über Wirkungen und Nebenwirkungen der medikamentösen Therapie

  • Verlaufskontrollen mit Beurteilung des Krankheitsverlaufs und des Therapieerfolgs

  • Einleitung von stationären Behandlungen und medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (Antragsverfahren über Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger)

  • Attestierung von Arbeitsunfähigkeit, Rentenverfahren
  • Beratung von Angehörigen
  • Koordination von sozialpsychiatrische Maßnahmen unter Zusammenarbeit mit komplementären Einrichtungen (stationäre Einrichtungen, sozialpsychiatrische Zentren, ambulant betreutes Wohnen, ambulante psychiatrische Pflege, gesetzliche Betreuungen, Ergotherapie, berufliche Rehamaßnahmen und niederschwellige Arbeitsangebote, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, usw.).

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